Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Am 11.07.2021 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung - Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)" erlassen. Das GVWG wurde am 19.07.2021 verkündet und ist am 20.07.2021 inkraftgetreten.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen.
Der neue § 43c des SGB XI regelt die Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Diese Regelung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, welche Anspruch auf Leistungen nach § 43 haben, erhalten einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil gemäß nachfolgender Tabelle.
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im ersten Jahr |
5% |
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im zweiten Jahr |
25% |
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im dritten Jahr |
45% |
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ab dem vierten Jahr |
70% |
Im 4. Quartal erhalten alle AnwenderInnen der Produkte IBAS® -heim ein Update, welches die erforderlichen Änderungen beinhaltet.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit
Die amtliche Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger